ÖKF FishLife – Unsere Anliegen für den Artenschutz

  • Naturschutz darf nicht an der Wasseroberfläche enden!
  • ÖKF FishLife fordert eine konsequente Anwendung der EU-Naturschutzrichtlinien!
  • ÖKF FishLife fordert einen ausgewogenen Artenschutz für alle Tierarten!

Das bedeutet: Gleiches Recht für alle, für Fischfresser, aber auch für unsere Fische!

  • ÖKF FishLife fordert ein Umdenken im Artenschutz!

Es gilt Bachforelle und Huchen genauso zu schützen wie z.B. den Fischotter. Gefragt ist nicht mehr der Käseglocken-Artenschutz, sondern ein dynamischer Naturschutz, bei dem bei Problemfällen eingegriffen wird.

Einseitiger Artenschutz gefährdet unsere Fischarten

Als Fischer setzen wir uns für die Artenvielfalt in unseren heimischen Gewässern ein. Sie ist gefährdet, wenn sich eine Art so sehr vermehrt und dadurch die Ökologie aus dem Gleichgewicht gerät. In unserer Kulturlandschaft sind die natürlichen Bedingungen zur Selbstregulation der Artenbestände nicht mehr gegeben. Fischfresser haben sich aufgrund massiver Schutzmaßnahmen so stark vermehrt, dass ihr Erhaltungszustand nicht mehr gefährdet ist. Einseitiger Artenschutz zugunsten fischfressender Tiere gefährdet unsere heimische Fischwelt.

  • Wir wissen: Es gibt genügend Studien, die den Fischrückgang belegen!
  • Wir wissen: Es gibt rechtliche Möglichkeiten für ein Artenmanagement im Rahmen der EU-Naturschutzrichtlinien!
  • Wir wissen: Es gibt genügend Kormoran, Otter & Co., um den Arterhalt zu gewährleisten!
  • Wir wissen aber auch: Es gibt immer weniger Fische!

Wir kämpfen nicht GEGEN andere, sondern wir kämpfen FÜR unsere Fische, UM deren Überleben. Artenschutz darf auch nicht mit Tierschutz verwechselt werden. Die Rettung eines kleinen Kätzchens aus dem Motorraum ist Schutz eines kleinen, lieben Individuums – ob dies aber ein NOTWENDIGER Beitrag zum Arterhalt der Katze ist – das ist zu bezweifeln. Oberste Priorität muss dem Schutz ALLER Tierarten eingeräumt werden.

Die Folgen einseitigen Artenschutzes

  • Verlust an genetischer Vielfalt
    Fischereipopulationen der Bachforellen- und Äschenregion drohen trotz Entnahmebeschränkungen für Angler auszusterben. Die Fischarten dieser Gewässerregionen brauchten ursprünglich kein angeborenes Verhaltensmuster zum Schutz vor Fischräubern, weil diese an den schnellfließenden Gewässern nicht vorkamen. Besonders die Äsche ist gefährdet, da ihre Laichzeit während des Frühjahrzuges der Kormorane zu ihren Brutkolonien liegt.
  • Verschlechterung der Gewässergüte
    Durch den Fraßdruck fischfressender Tiere verändert sich die Nahrungskette im Gewässer mit Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft bis hin auf die Gewässergüte. Dieses widerspricht den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit dem Ziel den Zustand der Gewässer zu verbessern. Als Indikator für den Gewässerzustand gilt immer noch der Fischbestand.
  • Verlust an wertvollen Lebensräumen
    Massive Fischverluste machen häufig die Bewirtschaftung unrentabel. Vor allem Teiche sind gerade wegen dieser Bewirtschaftung häufig Refugien seltener, geschützter Tier- und Pflanzenarten. Gibt der Fischer auf, geht aufgrund ihrer nachhaltigen Nutzung schützenswert gewordene Lebensräume verloren.
  • Fischereirechte werden massiv entwertet
    Durch die Verpachtung fischereilich nutzbarer Gewässer erzielen die Fischereirechtsinhaber Einnahmen. Werden die Fangaussichten aufgrund weggefressener Fischbestände zu gering, verlieren Fischereivereine ihre Mitglieder und kann die Pacht nicht weiter bezahlen. Diese Situation ist für viele Vereine existenzbedrohend.

ÖKF FishLife fordert

  • die konsequente Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
    Die FFH-Richtlinie fordert, dass der Mensch allen Tier- und Pflanzenarten genügend Lebensraum und Nahrung zubilligt, damit die Art einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen und langfristig überleben kann. Andererseits räumt die Richtlinie aber auch dem Menschen ein Recht auf Nutzung natürlicher Ressourcen ein. Daher sind, wenn Fischfresser selbst nicht mehr bedroht sind und einen schweren Schaden verursachen, Maßnahmen zur Schadensvermeidung erlaubt. Wobei – und das ist wichtig – die Richtlinie darauf abzielt, dass die Maßnahmen „eine befriedigende Lösung“ herbeiführen. Der Schaden muss verhindert oder zumindest tatsächlich verringert werden. Alibi-Maßnahmen sind nicht im Sinne der Richtlinie.
  • ein unverzügliches Eingreifen im Falle einer Schadensgefahr und konkrete Maßnahmen auf Basis objektiver wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse
    Maßnahmen zur Schadensabwehr sind ohne unnötige Verzögerung oder kontraproduktive Einschränkungen zu erlauben, d. h. im Klartext: Wenn in einer Region fünf Otter zu viel sind, sind auch fünf Exemplare zu entnehmen, und nicht bloß zwei.
  • die Klarstellung, dass Maßnahmen legitim, vernünftig und auch ökologisch gerechtfertigt sind.
    Es gibt einflussreiche Tier- und Umweltschutzorganisationen, die offen jegliche Tötung von Wildtieren, und speziell des Otters, grundsätzlich ablehnen. Damit stehen sie jedoch nicht mehr auf dem Boden der EU-Richtlinien. Aber sowohl bei der Vogelschutzrichtlinie als auch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie sind Ausnahmeregelungen zur Verhütung ernster Schäden an Fischgründen als auch an Fischereirechten (Eigentumsrecht) sehr wohl erlaubt. Es ist nur eine Meldung an die EU notwendig. Sämtliche bis dato angedrohte Klagen waren erfolglos.
  • eine allgemein gültige Definition des Begriffes „ernster Schaden“ durch die zuständigen Behörden
    Im OÖ Otter-Management-Plan ist festgelegt, dass man dann einen ‚ernsten Schaden‘ annimmt, wenn der Otter mehr als 50% des natürlichen Fischertrags herausfrisst. Das ist zumindest ein objektiv überprüfbarer – jedoch dem Otter gegenüber – sehr großzügiger und viel zu hoher Richtwert. Man muss ja konsequenterweise auch Reihern, Kormoranen und Gänsesägern einen Anteil zubilligen – da bleibt dann meist nichts für die Fischer übrig.
  • Aktive Öffentlichkeitsarbeit durch die zuständigen Behörden, um die Bevölkerung über die Hintergründe und den Sinn eines Managementprogramms zu informieren.