Biodiversitäts-Kommission

Vergessene Artenvielfalt – stilles Sterben im Wasser!

Biodiversität = Artenschutz.

Unter Artenschutz versteht man den Schutz und die Pflege der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.

Der Verlust von Arten wurde als ein wichtiger Faktor identifiziert, der die Nutzung natürlicher Ressourcen als auch geistiger und kultureller Werte beeinflusst. Die Biodiversitäts-Konvention verpflichtet die Staaten, die Artenvielfalt zu schützen.

Der Verlust der biologischen Vielfalt wiegt sehr schwer, da dadurch Lebensgemeinschaften geschädigt werden können.

Die Konvention über die biologische Vielfalt fordert, die weltweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu schützen sowie deren Lebensräume und den darin genetischen Reichtum zu bewahren.

Biodiversitäts-Kommission im BM für Land-, Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft

Die Nationale Biodiversitäts-Kommission ist ein beratendes Gremium von Behörden, Wissenschaftlern und NGOs des Umweltministers. Das Hauptaugenmerk lag zunächst einmal in der Erarbeitung der „Biodiversitäts-Strategie 2020+“. Diese zielt darauf, den Verlust an Arten, genetischer Vielfalt und Lebensräumen einzubremsen sowie deren Ursachen anzugehen. Im August 2014 hat die Kommission die neue „Biodiversitäts-Strategie 2020+“ beraten und der Österreichischen Bundesregierun vorgelegt. Die Umsetzung der Strategie und die Erreichung der Ziele werden nun laufend begleitet und überprüft. Im Rahmen unserer Mitarbeit setzen wir uns für den Erhalt der heimischen Fischartenvielfalt und die Bekämpfung invasiver Arten ein.

Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie 2017

Mehr Ehrgeiz ist nötig, um den Verlust der Biodiversität aufzuhalten. Der weltweite Verlust der Biodiversität steigt dramatisch. Die Folgen von Umweltveränderungen, Lebensraumzerschneidung und Klimawandel werden aber oft erst verspätet erkannt und unterschätzt. Dazu sind ein Umlenken in der Agrarpolitik, der Abbau umweltschädlicher Subventionen und eine Umsetzungsoffensive für Natura-2000-Gebiete erforderlich.

Projekt Lebensraumvernetzung

15 % der Fläche Österreichs sollen verbunden bzw. miteinander vernetzt werden, damit die Vorkommen verschiedener Arten nicht isoliert werden. Mit Entsetzen mussten wir feststellen, dass dabei völlig auf die Vernetzung der Gewässerlebensräume vergessen wurde, diese Verbindung sollte einzig und allein Landlebensformen betreffen. Aufgrund unseres Appells muss nun auch die aquatische Umwelt in die Vernetzungspflicht aufgenommen werden.

Aliens: Neozoen und Neophyten

Eine zunehmende Rolle beim Schutz heimischer Arten spielen sogenannte Aliens , Neubürger oder Einwandere in unsere Lebensräume. Solche Arten können ökologische Schäden anrichten, Krankheiten und Parasiten einschleppen, sowie wirtschaftliche Einbußen bei Land-, Forst- und Wasserwirtschaft verursachen.