EU-Angelcharta

Europäische Charta für Freizeitfischerei und Biodiversität

FISCHEREI – EIN BEITRAG ZUR ARTENVIELFALT

In der zu durch die Berner Konvention vorgestellten „Europäischen Charta für Freizeitfischerei und Biodiversität“ wurde nun klar definiert:

  • Die nachhaltige Angelfischerei wird als legitime Nutzung angesehen, die nicht nur negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt vermeidet sondern auch gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen leistet.

Die im Jahr 2000 von Dr. Franz Kohl (ÖKF) erstellte Repräsentativumfrage „Soziale und ökonomische Bedeutung der Angelfischerei in Österreich“ diente als Vorbild der EAA-Studie RECFISH, die als eine der Entscheidungsgrundlagen für diese Charta herangezogen wurde.