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  • Aug in Aug mit dem Biber

Aug in Aug mit dem Biber

Konflikte vermeiden durch präventive Maßnahmen im Umgang mit dem Biber

Förderung für Präventionsmaßnahmen des Landes NÖ

Bereits seit Jänner 2023 können Förderungen für die Umsetzung von Biber-Präventionsmaßnahmen bei der NÖ Landesregierung beantragt werden.

Konflikte mit Biber nachhaltig abfedern

  • Biberberater und Wildtierhotline: Bei Anliegen stehen ein Biberberater sowie geschulte Mitarbeiter:innen der Wildtierhotline zur Verfügung. Außerdem wurden in vielen Gemeinden Personen eigens geschult, um bei Konflikten durch den Biber schnell und Vor-Ort unterstützen zu können.
  • Praxisblätter: Ergänzend dazu bieten die Praxisblätter auf der Webseite des Landes NÖ wesentliche Informationen zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, welche in vielen Fällen mögliche Konflikte langfristig hintanhalten oder zumindest deutlich abfedern können
  •  Förderung für Präventionsmaßnahmen: Bestehende Konflikte sollen so mit dem gelindesten zum Ziel führenden Mittel gelöst werden. Es empfiehlt sich bereits vor der Umsetzung einer geplanten Präventionsmaßnahme auf der Webseite „Wildtierinfo“ des Landes NÖ unter https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Biber.html Informationen zu den jeweiligen Möglichkeiten einzuholen oder die Wildtierhotline 02742 9005 9100 für eine Erstberatung zu kontaktieren.

Was wird gefördert?

  • Die Förderung beträgt 75 Prozent der Netto-Materialkosten. Materialkosten unter einer Bagatellgrenze von 100 Euro werden nicht gefördert.
  • Gefördert werden: die Errichtung von Fix-Zäunen, E-Zäunen, Baumschutzvorrichtungen wie Gitterungen oder Anstriche, Verfüllmaterial bei Einbrüchen durch Grabaktivitäten sowie Baumaterial im Zuge einer Dammsicherungsmaßnahme.
  • Geförderte Materialkosten sind beispielsweise im Falle eines E-Zauns für den Schutz von Acker oder Gartenflächen die Litzen, Steher, Aggregat und auch ein Photovoltaikmodul, bei Fix-Zäunen Fundamentierungen mit Zaunmaterialien wie Steher, Drahtrollen und Montagematerial, im Falle von Einzelbaumschutzmaßnahmen Gittermaterialien oder Repellents (Anstriche), im Falle von Dammsicherungsmaßnahmen Wasserbausteine oder Spundbleche, oder im Falle von Verfüllungen von Einbrüchen Füllmaterialien wie Grobbruch oder Erde umfassen. Genaue Details dazu sind den Informationsblättern zu entnehmen.

Quelle und weiterführende Infos: Förderung für Präventionsmaßnahmen im Umgang mit dem Biber | Landwirtschaftskammer Niederösterreich (lko.at)

Downloads zum Thema

  • Antragsformular Praevention PDF 133,42 kB
  • Infoblatt: Errichtung eines Elektrozauns PDF 561,84 kB
  • Infoblatt: Errichtung eines Fixzauns PDF 522,66 kB
  • Infoblatt: Schutzmaßnahmen für Einzelbäume PDF 1,05 MB
  • Infoblatt: Verfüllung von Einbrüchen an Wegen PDF 266,57 kB
  • Infoblatt: Sicherung von Einbrüchen an Dämmen PDF 439,96 kB

Bild: Pixabay

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