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Das Kreuz mit dem Fischotter

Jetzt ist es also Realität geworden. Laut WWF & Co sollen hunderte Fischotter einen grausamen Tod erleiden. Auch von Fischottermord ist die Rede und von Massenabschüssen. Dabei ist er doch so putzig und ein herziger Profischwimmer. Das sind nur einige Argumente, mit denen WWF & Co. die Diskussion anheizen. Auch vom Aussterben bedroht soll er sein. Er ist daher in Europa streng geschützt.

Das klingt sehr logisch, hat aber den Fehler, dass nicht alle Behauptungen richtig sind und man nicht zwischen wissenschaftlich belegten Fakten und emotionalen Einschätzungen unterscheidet. Es soll sogar vorgekommen sein, dass man wissenschaftlich erhobene Daten unter den Tisch fallen lässt, wenn diese die ins Treffen geführten Argumente nicht unterstützen.

Als sehr hilfreich haben WWF & Co. die Vermenschlichung der Otter erkannt. Putzig und herzig wurden schon erwähnt. Wie lächerlich würde es klingen, wenn man von putzigen Karpfen oder Forellen sprechen würde. Auch der Tiermord gehört in diese Kategorie. Es würde wohl Kopfschütteln hervorrufen, wenn man den Abschuss von Schwarzwild oder Rotwild als Tiermord oder grausame Tötung bezeichnen würde. Auch die Bekämpfung von Mäusen und Ratten fällt unter diese Kategorie. Aber das sind unerwünschte Arten, die man auch vergiften kann und niemand regt sich auf.

Sehen wir uns einige Argumente näher an. Zuerst stellt sich die Frage ob der Fischotter vom Aussterben bedroht ist. Die Antwort kann auf Grund des riesigen Verbreitungsgebietes nur NEIN lauten. Die Existenz dieser Art scheint in keiner Weise gefährdet, besonders wenn man sie mit dem Sibirischen Tiger oder dem Schneeleoparden vergleicht. Allein in Niederösterreich wird die Zahl der Fischotter auf rund 1.000 geschätzt, eben soviele kann man für die Steiermark annehmen. Wenn man sehr vorsichtig hochrechnet, kommt man für Österreich doch an die 3.000 Otter. Es ist also nicht vermessen anzunehmen, dass es im gesamten Verbreitungsgebiet weit über 200.000 Otter geben wird.

Es wird auch behauptet, der Otter stelle bestimmte Ansprüche an den Lebensraum und bevorzuge naturnahe, saubere Gewässer. Tatsächlich stellt die Nahrungsgrundlage den entscheidenden Faktor dar. Man findet den Otter überall dort, wo es genug zu fressen gibt, unabhängig davon, wie naturnah oder naturfern das jeweilige Gewässer und seine Umgebung sind. Man kann ihn durchaus als Kulturfolger bezeichnen, so anpassungsfähig ist er in Bezug auf den vorhandenen Lebensraum. Allerdings stellt sich die Frage, ob es aus der Sicht des Artenschutzes klug ist, den Otter bedingungslos zu schützen, egal ob er die Fischfauna in natürlichen Gewässern dezimiert oder in Fischzuchtanlagen Schäden anrichtet. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie  (FFH-Richtlinie) spricht von einem günstigen Erhaltungszustand, wenn aber der Schutz zu einer Überpopulation führt, gibt es keine Hinweise, ab welchen Zahlen man von einer Überpopulation sprechen kann und hier beginnt die nutz- und sinnlose Diskussion darüber.

Das führt zur nächsten Frage, ob man bestimmte Tierarten in einer Kulturlandschaft sich ohne entsprechende Bestandsregulierung entwickeln lässt. Nicht überall „passen“ manche Arten und man versucht sie, von zum Teil großen Gebieten fern zu halten. Man denke an die rotwildfreien Zonen, die z.B. in der Steiermark rund 25% der Landesfläche ausmachen. In Bayern sind sogar 86% als rotwildfreie Zonen ausgewiesen. Jetzt stellt sich die Preisfrage, ob so eine Lösung nicht auch für den Otter angedacht werden könnte. Auch mit wenig Phantasie wird man sich den Aufschrei von WWF & Co. vorstellen können. Damit der Wirbel noch größer wird, sollte man auch eine Gebietsbeschränkung für den Wolf ins Auge fassen. Gerade die Almbewirtschaftung könnte durch den Wolf gefährdet werden. Dann wäre es vorbei mit den weiten Almwiesen, die durch die Beweidung vor der Verbuschung bewahrt werden.

WWF & Co. haben selbstverständlich auch Ratschläge zu Vermeidung von Schäden parat.  Das Mittel der Wahl ist die Einzäunung von Aquakulturanlagen. Man vermeidet es aber, darauf hinzuweisen, dass ein Großteil der Teichflächen nicht eingezäunt werden kann und bei NATURA 2000 – Gebieten eine Einzäunung verboten ist. Da soll dann der Steuerzahler / die Steuerzahlerin einspringen und Geld für Entschädigungen zur Verfügung zu stellen. Die Fische in Teichen und Fließgewässern werden aber dadurch nicht mehr.

Zuletzt einige Worte zur Bestandsreduktion. Derzeit ist der jährliche Abschuss von insgesamt 93 Ottern unter weitreichenden Auflagen gestattet, 50 in Niederösterreich und 43 in Kärnten. Dazu kommen noch Bestandsreduktionen an 4 Fließgewässern in Oberösterreich und Einzelabschüsse in anderen Bundesländern. Beim geschätzten Bestand in Österreich sind diese Abschusszahlen viel zu gering, um einen negativen Einfluss auf den Otterbestand auszuüben und den Fraßdruck auf die Fische zu verringern. Es wird also noch einiger Beratungen bedürfen, wobei Petitionen gegen eine Reduktion wenig hilfreich sind und nur das Gesprächsklima vergiften.

Günther Schlott
Wissenschaftlicher Beirat ÖKF FishLife

Aktuelles-2018
ÖKF Fishlife
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